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Mitglieder

Als Genossenschaftsmitglieder können jene Bürger aufgenommen werden, die in der Lage sind, einen Beitrag zur Realisierung des Genossenschaftszweckes zu leisten, das Statut annehmen und die von den Genossenschaftsorganen rechtsgültig gefassten Beschlüsse beachten.

Weiter Details zum Genossenschaftswesen und der Mitgliedschaft:
Statut der Elektrizitätswerk Stilfs Genossenschaft

Entwicklung der Mitgliederzahl
(1921 – 2020)

Jahr Anzahl Mitglieder
1921 182
1931 219
1941 213
1951 218
1961 236
1971 248
1981 299
1991 337
2001 515
2011 512
2020 514

Die Mitgliederzahl stieg von 1921 bis 2001 stetig an. Im Jahr 1941 musste ein leichter Rückgang verzeichnet werden. Gegenwärtig gehören 514 Mitglieder der E-Werk Stilfs Genossenschaft an. Seit 2002 ist die Anzahl der Mitglieder nur mehr leicht angestiegen bzw. zwischenzeitlich leicht rückläufig.